Haben lange Streiks bei Bus und Bahn bald ein Ende?

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall spricht sich für strengere gesetzliche Regelungen bei Warnstreiks aus. Massive Arbeitskämpfe wie zuletzt bei Bus und Bahn sollen demnach erst nach dem Scheitern der Schlichtung zulässig sein.

Gesamtmetall-Präsident Stefan Wolf plädiert für gesetzliche "Leitplanken" im Streikrecht, damit der Arbeitskampf künftig das letzte Mittel ist, um eine Tarifeinigung herbeizuführen. Wissenschaftler erarbeiten für den Verband einen möglichen Gesetzentwurf zur Schlichtung von Tarifkonflikten. Längere Arbeitskämpfe sollen demnach erst nach dem Scheitern der Schlichtung zulässig sein. Die gesetzlichen Vorgaben sollen - mit Ausnahme bestimmter Regelungen für die Daseinsvorsorge wie im Verkehrsbereich - nur nachrangig gelten. Bereits bestehende tarifliche Schlichtungsabkommen würden also auch nach der Reform greifen.

Der Verband reagiert mit dem Vorschlag auf die vermehrten Arbeitsniederlegungen bei der Deutschen Bahn, im Flugverkehr und im öffentlichen Nahverkehr. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden seit Wochen bestreikt. Verdi will laut Gesamtmetall-Präsident Wolf für die Mitglieder-Gewinnung "ordentlich streiken", bevor man sich auf eine Schlichtung einlasse.

Vorschlag soll das Ultima-ratio-Prinzip stärken

Clemens Höpfner, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (AWR) in Köln, will mit dem Vorschlag das Ultima-ratio-Prinzip stärken. Vor Beginn der Schlichtung, in der eine Friedenspflicht herrscht, sollen Streiks von bis zu zwei Stunden zulässig sein. Die Warnstreiks dürften sich im Wochenturnus wiederholen. Die SPD hatte im Wahlkampf vor Einschnitten im Streikrecht gewarnt. Damit scheint eine Umsetzung im Falle einer Regierungsbeteiligung fraglich. Der Arbeitgeberverband betont, dass das Grundrecht auf Streik grundsätzlich nicht angetastet werde.

Im Bereich der Daseinsvorsorge fordert der Gesetzentwurf bei Arbeitskämpfen eine Grundversorgung, die über klassische Notdienstarbeiten hinausgeht. Dazu zählen insbesondere Beförderungsleistungen mit Bus, Bahn oder Flugzeug. Für Arbeitskämpfe soll es eine Ankündigungsfrist von 96 Stunden geben, so der Arbeitgeberverband Gesamtmetall.