Drei Männer wollen 1995 einen Brandanschlag auf ein künftiges Abschiebegefängnis in Berlin verüben. Sie werden dabei gestört, können aber fliehen. Am Ende nimmt Venezuela sie auf. Nach 30 Jahren wollen sie sich aber stellen. Der Grund liegt in einer veränderten Haltung der Bundesanwaltschaft.
Rund 30 Jahre nach einem Anschlagplan soll es in Berlin zum Prozess gegen zwei mutmaßliche damalige Mitglieder der linksextremistischen Gruppe "Das Komitee" kommen. Die beiden Angeklagten kehren dafür aus Venezuela zurück und stellen sich dem Verfahren, wie einer der Verteidiger sagte.
Der Prozess soll am 17. März vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts beginnen. Basis seien Gespräche mit der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, sagte Rechtsanwalt Lukas Theune der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die "taz" berichtet.
Anschlag auf Berliner Gefängnis geplant?
Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft den Männern vor, im April 1995 einen Sprengstoffanschlag auf ein Gefängnis in Berlin-Grünau geplant zu haben, das damals zu einem Abschiebegefängnis umgebaut wurde. Die Beschuldigten hätten sich spätestens im Herbst 1994 mit einem dritten Komplizen, dem inzwischen verstorbenen Bernhard Heidbreder, zu der linksextremistischen Vereinigung zusammengeschlossen, teilte die Bundesanwaltschaft nach Anklageerhebung mit. Ihr Ziel sei es gewesen, gesellschaftspolitische Veränderungen durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen.
Für den geplanten Anschlag auf das Berliner Gefängnis hätten die Täter Propangasflaschen mit mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff gefüllt und mit selbstgebauten Zeitzündern präpariert. Auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt sollten die Sprengvorrichtungen umgeladen werden - doch eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife kam dazwischen. Die Männer flüchteten.
Brandanschlag auf Kreiswehrersatzamt
"Das Komitee" bekannte sich laut "taz" 1994 auch zu einem Brandanschlag auf das Kreiswehrersatzamt im brandenburgischen Bad Freienwalde. Diese Tat wird den Männern jedoch nicht mehr zur Last gelegt, da sie verjährt ist.
Nach Informationen der Zeitung haben sie sich bisher nicht von ihren militanten Attacken distanziert. Bisher haben sie auch nie zugegeben, an den ihnen vorgeworfenen Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Das hat sich allem Anschein nach nun geändert. Bisher scheiterten Verständigungen zwischen Bundesanwaltschaft und den Beschuldigten jedoch daran, dass erstere Haftstrafen von 3,5 bis 4 Jahren forderte, die beiden Männer jedoch deutlich geringere Strafen forderten. Laut Ines Peterson, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, seien diese geringen Strafen nun möglich, berichtet die "taz".
In Venezuela aufgespürt
Das Bundeskriminalamt hatte den dritten Verdächtigen fast 20 Jahre später in Venezuela aufgespürt. Die Polizei nahm ihn fest, ein Auslieferungsersuchen Deutschlands wurde aber abgelehnt. Die beiden Angeklagten erhielten Asyl in Brasilien. Nun wollen sich die inzwischen 62 und 64 Jahre alten Männer dem Verfahren stellen.
Sie kämen wenige Tage vor Prozessbeginn nach Deutschland zurück, erklärte Anwalt Theune. Vorausgegangen ist nach seinen Angaben eine sogenannte Verständigung mit den Beteiligten. Demnach können die Angeklagten bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Das Kammergericht hat für den Prozess vier Verhandlungstage angesetzt, am 8. April soll das Urteil gesprochen werden.