Viele Immobilienbesitzer zahlen nach Grundsteuer-Reform deutlich mehr

Für viele Immobilieneigentümer ist die Grundsteuerbelastung in Deutschland deutlich gestiegen. Laut einer Studie von Haus & Grund hat die Reform nicht die versprochene Aufkommensneutralität erreicht. Experte Kai Warnecke fordert eine Kurskorrektur.

Die Grundsteuerbelastung ist für die Mehrheit der Immobilieneigentümer in Deutschland einem Zeitungsbericht zufolge zu Beginn dieses Jahres deutlich gestiegen. Das meldet die "Bild" unter Berufung auf eine Auswertung des Eigentümerverbands Haus & Grund von insgesamt 1999 Grundsteuerbescheiden.

Danach stieg die Steuerbelastung mit Inkrafttreten der Reform zum Jahreswechsel in 79 Prozent der Fälle oder blieb nahezu konstant. Nur in 21 Prozent der Fälle sank die Belastung. Im Durchschnitt habe sich die Steuerlast bei Eigentumswohnungen 2025 um 40 Prozent erhöht, zitiert die "Bild" aus der Studie: "Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der durchschnittliche Anstieg bei 119 Prozent, bei Mehrfamilienhäusern bei 111 Prozent."

Die Ergebnisse machten deutlich, "dass die versprochene Aufkommensneutralität vielerorts nicht erreicht wurde", heißt es laut "Bild" in der Studie. Wobei es dann dennoch für einige Hauseigentümer billiger, für andere teurer werden dürfte. Im Mittel liege die Belastung mit der Grundsteuer in diesem Jahr bei rund 830 Euro je Wohnimmobilie. Im vergangenen Jahr seien es noch 522 Euro gewesen.

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke wirft der Bundesregierung, Landesregierungen und Kommunen den Bruch von Versprechen vor. Zur "Bild"-Zeitung sagte Warnecke: "Die Politik hat ihr Versprechen gebrochen, denn die Reform ist nicht aufkommensneutral. Die Städte sind der Preistreiber Nummer eins und machen Wohnen teuer. Es muss eine Kurskorrektur geben und die Politik muss zu ihrem Wort stehen." Ein Regierungssprecher sagte der Zeitung, man halte an dem Ziel der Aufkommensneutralität fest.

Schleswig-Holstein verzeichnet dickes Plus

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte der Gesetzgeber die Grundlage der Berechnung der Grundsteuer neu regeln müssen. Seit Anfang 2025 wird die Steuer auf Basis reformierter Regeln und neu festgesetzter Hebesätze erhoben; sie richtet sich in der Regel stärker nach Flächengrößen oder Bodenwerten.

Der Gesetzgeber hatte versichert, die Reform der Grundsteuer werde aufkommensneutral sein. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Kommunen insgesamt jeweils so viel Geld einnehmen würden wie vorher.

In einem im Februar veröffentlichten Frühjahrsgutachten der Immobilienbranche erklärte auch der Wirtschaftswissenschaftler Lars Feld, es deute viel darauf hin, dass die Städte und Gemeinden in ihrer Gesamtheit das Versprechen einer aufkommensneutralen Reform brechen werden. "Sie nutzen vielmehr die Reformmöglichkeiten, um höhere Einnahmen zu erzielen." Laut der Beratungsfirma EY hoben viele Gemeinden den Hebesatz zur Grundsteuer bereits im Jahr 2023 teils stark an.

So haben beispielsweise Kommunen in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr rund 516 Millionen Euro an Grundsteuer eingenommen. Das sind 12 Millionen Euro beziehungsweise 2,4 Prozent mehr als 2023, wie das Statistikamt Nord kürzlich mitteilte. Im längerfristigen Vergleich zu 2014 stieg das Grundsteuer-Istaufkommen um ein Viertel beziehungsweise 103 Millionen Euro.

BFH will in vier Fällen entscheiden

Ende Februar teilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit, dass er noch in diesem Jahr vier Fälle zur neuen Grundsteuer entscheiden will. In einem Fall zum sogenannten Bundesmodell und zweien zum Ländermodell Baden-Württemberg geht es vorrangig um die Frage, ob die der Steuer zugrunde liegenden Bewertungsregeln den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Bei dem bundesweit am meisten genutzten Bundesmodell richtet sich die Steuer nach dem Wert von Grundstück und Immobilie, Baden-Württemberg stellt dagegen vorrangig auf den Grundstückswert ab.

2024 hatte der BFH bereits in zwei Eilverfahren gefordert, dass Eigentümer die Möglichkeit haben müssen, nachzuweisen, dass ihr Haus und Grundstück einen geringeren Wert hat als veranschlagt. Hierfür ist bislang meist ein oft teures Gutachten erforderlich. Im vierten Fall wollen die Eigentümer erreichen, dass nicht sie die oft hohen Kosten hierfür bezahlen oder zumindest vorfinanzieren müssen.