Apple torpediert Sideloading: EU-Kommission sieht weitere DMA-Verstöße

>Apple muss iOS und iPadOS konsequenter öffnen oder mit einer weiteren Strafe rechnen. Parallel zur Verhängung der ersten Strafzahlung unter dem Digital Markets Act in Höhe von 500 Millionen Euro gegen Apple hat die EU-Kommission am Mittwoch gleich die nächsten gravierenden Verstöße angekreidet: Der iPhone-Konzern habe gezielte Hürden errichtet, die eine direkte Installation von Apps und App-Läden aus dem Web sowohl technisch als auch geschäftlich möglichst unattraktiv gestalten. Dies teilte die EU-Kommission in ihren vorläufigen Feststellungen im Rahmen einer laufenden Untersuchung mit. Apple bleibt nun Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren sowie nachzubessern.

iPhone-Sideloading möglich, aber kompliziert

Zwar hat Apple iOS und iPadOS in der EU gezwungenermaßen geöffnet, aber nur schrittweise und mit offensichtlichem Widerwillen. Seit gut einem Jahr können iPhone-Nutzer in der EU andere App-Läden installieren, auch der Download neuer iOS-Apps von Webseiten ist möglich – letzteres zumindest auf dem Papier. In der Praxis gibt es inzwischen nur rund eine Handvoll alternativer App-Läden mit einem recht überschaubaren Angebot, darunter der Epic Games Store, AltStore PAL und Setapp. Direktes Sideloading einzelner Apps von einer Entwickler-Webseite scheint niemand anzubieten.

Die Gründe für die geringe Verbreitung liegen auf der Hand. Die Direktinstallation von Apps und App-Läden ist nämlich unbequem: Nutzer müssen eine zweistellige Zahl an Schritten abarbeiten, darunter das Ändern von Einstellungen und das Bestätigen von Warndialogen. Das sei "übermäßig aufwendig und verwirrend für Endnutzer", konstatierte die EU-Kommission.

Die Wettbewerbshüter bemängeln zudem die vertraglichen Bedingungen und Vorgaben für Entwickler, die ihre Apps auf diese Weise direkt vertreiben wollen. Sie sind gezwungen, umstrittene neue Geschäftsbedingungen mit einer "Core Technology Fee" zu akzeptieren, bei denen Apple Gebühren nach App-Downloads in Rechnung stellt. Auch hat Apple "übertrieben strikte Zulassungsvoraussetzungen" festgelegt, so die Kommission. Entwickler, die Apps auf ihrer Webseite zum Download bereitstellen wollen, müssen nämlich bereits eine extrem populäre App im App Store vertreiben sowie mehr als zwei Jahre für Apples Developer-Programm gezahlt sowie obendrein einen "tadellosen Ruf" haben – ob letzteres zutrifft, entscheidet Apple. Diese Maßnahmen des Konzerns seien weder "strikt notwendig noch angemessen" und Verstöße gegen den Digital Markets Act, lautet die vorläufige Feststellung.

Andere EU-Untersuchung gegen Apple eingestellt

Parallel zeigten sich die Regulierer aber zufrieden mit Apples Änderungen bei Browser-Auswahldialogen und den inzwischen umfangreicheren Optionen zum Löschen von Apple-Apps und dem Ändern von Standard-Apps auf iPhones und iPads – eine diesbezügliche Untersuchung wurde eingestellt.

Für Verstöße gegen den Digital Markets Act drohen extrem hohe Strafen. Wie sich am Mittwoch zeigte, dürften diese vorerst tatsächlich aber eher klein ausfallen, auch um weitere Konfrontationen mit der Regierung Trump zu vermeiden. Dennoch muss Apple darauf reagieren und etwa die Vertragsbedingungen anpassen. Die Ankündigungen seien ein weiteres Beispiel dafür, dass die "EU-Kommission Apple auf unfaire Weise ins Visier nimmt", teilte das Unternehmen in einer Stellungnahme mit. Die Entscheidungen seien "schlecht für Datenschutz und Sicherheit unserer Nutzer" sowie "schlecht für Produkte".