Wie die EU das Recht auf Reparatur stärken will

!-- RSPEAK_STOP -->
Inhaltsverzeichnis

Reparierbare Designs, verlässliche Updates und Ersatzteile direkt vom Hersteller: Die EU will Elektronik mit einer Reihe an Rechtsakten nachhaltiger machen. Als erster Schritt dorthin tritt nach jahrelanger Vorbereitung am 20. Juni die Ökodesign-Verordnung für Smartphones und Tablets in Kraft. Weitere folgende EU-Maßnahmen weiten die Rechte von Konsumenten gegenüber Herstellern über die gesetzliche Gewährleistung hinaus aus und gelten für weit mehr Geräte als für Smartphones und Tablets.

Doch mit diesen geht es los. Den Rahmen bildet die im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, EU-Verordnung 2024/1781). Sie ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals und die rechtliche Grundlage für Verordnungen zu einzelnen Produktkategorien und für horizontale Vorgaben über Gerätekategorien hinweg. Bislang operiert die Europäische Kommission ausschließlich mit vertikalen Verordnungen für einzelne Gerätekategorien.

Mehr zu Nachhaltigkeit
  • Wie die EU das Recht auf Reparatur stärken will
  • Im Interview: iFixit-Gründer Kyle Wiens über die Zukunft von Reparaturen
  • Fairphone-CEO im Interview: "Wir haben Einfluss auf die Smartphone-Industrie"
  • KI-Systeme und Nachhaltigkeit: Interview mit Dr. Friederike Rohde
  • Nachhaltige IT: Green Development aus Softwarearchitektensicht
  • Wärmepumpe: Wege zu einer sparsamen und umweltverträglichen Heizung
c't kompakt
  • Nach langer Vorbereitung tritt die Ökodesign-Verordnung für Smartphones und Tablets am 20. Juni in Kraft.
  • Displays werden einfacher austauschbar, Akkus langlebiger.
  • Die Batterieverordnung macht Wechselakkus für fast alle Elektronikprodukte zur Pflicht.

Bereits in Kraft sind Verordnungen für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Server und Schweißgeräte. Diese definieren gewisse Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit, die die Geräte erfüllen müssen beziehungsweise welche Ersatzteile Hersteller für freie Werkstätten und welche sie für Endkunden bereitzuhalten haben.

Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "Wie die EU das Recht auf Reparatur stärken will". Mit einem heise-Plus-Abo können sie den ganzen Artikel lesen und anhören.
Immer mehr Wissen.
Das digitale Abo für IT und Technik.
  • Alle exklusiven Tests, Ratgeber & Hintergründe
  • Ein Abo für alle Magazine: c't, iX, Mac & i, Make, c't Fotografie im Browser lesen und als PDF speichern
  • Wöchentlich schon ab 2,99 €. Rabatt für Magazin-Abonnenten und junge Leute
Passendes Angebot wählen Passendes Angebot wählen
heise+ bereits abonniert?
Anmelden und lesen Jetzt anmelden und Artikel sofort lesen
Dieser Link ist leider nicht mehr gültig.
Links zu verschenkten Artikeln werden ungültig, wenn diese älter als 7 Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.

Um diesen Artikel zu lesen, schließen Sie ein Probeabo ab und lesen Sie alle heise+ Inhalte für einen Monat kostenlos.
4 Wochen gratis testen
Sie haben heise+ bereits abonniert? Hier anmelden.
Oder benötigen Sie mehr Informationen zum heise+ Abo